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Schreiben Sie uns
Nicht später als 48 Stunden vor der geplanten Ankunft schreiben Sie uns: E-Mail biuro@extur.by -
Datenerfassung und Zahlung
- Geben Sie dem Reiseveranstalter eine Kopie (Scan) der Passseiten mit einem Foto. - Geben Sie die genauen Daten des geplanten Besuchs. - Geben Sie Kontaktdaten für Feedback (E-mail, Viber, WhatsApp) - Bezahlen Sie die ausgewählten Dienstleistungen -
Einfahrt in Belarus
Einfahrt in die Republik Belarus in die Zone des visafreien Regimes durch bestimmte Kontrollpunkte -
Dokumente für die Einfahrt
Bei dem Grenzübergang ist ein ausländischer Tourist verpflichtet, Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für die Einreise nach Belarus notwendig sind. -
Frist der Ankunft
Aufenthalt in der Zone der Handlung des visafreien Regimes wird auf einem bestimmten Territorium von 1 bis 10 Tagen erlaubt
- Einfahrt in die Republik Belarus
- Informationen für die ausländischen Bürger
- System der Gebühr der Bezahlung für die Fahrt BelToll
- Handlungen, die auf den Territorien zwischen den Staatsgrenzen und Zollpunkten verboten sind
- Handlungen, die in den Zollpunkten verboten sind
- Reihenfolge des Aufenthalts der ausländischen Bürger in der Republik Belarus
- Forderungen zu den Fahrer, die die Staatsgrenze überqueren
- Bei dem Grenzübergang
der Republik Belarus ist Ausländer verpflichtet - Reihenfolge des Grenzübergangs
- Regeln der Auffüllung der Deklaration bei dem Grenzübergang der Republik Belarus
- Dokumente
- oft gestellte Fragen
EINFAHRT IN DIE REPUBLIK BELARUS
Ausländischen Bürger sollen mithaben:
- der gültige Pass oder anderes Dokument, der den Pass ersetzt, der für die Abfahrt ins Ausland vorbestimmt ist;
- das Dokument, das den ausländischen Bürger das Recht auf den Besuch des Parks ”Augustow-Kanal“ gibt;
- Geld: auf jeden Tag des Aufenthaltes, die Summe in der Währung oder weißrussischen Rubeln, den äquivalenten nicht weniger als 2 Bezugsgrößen (49 Rubeln) zu haben;
- Versicherungspolice.
Aufmerksamkeit! Die gebührenpflichtigen Autostraßen: das System der elektronischen Gebühr der Zahlung für die Fahrt “BelToll” in der Republik Belarus.
INFORMATIONEN FÜR DIE AUSLÄNDISCHEN BÜRGER
- Die ausländischen Bürger ohne Eröffnung der Visen können nach Belarus auf das Territorium des speziellen touristisch-Erholungsparks ”Augustow-Kanal“ und die zu ihm angrenzenden Territorien, und ebenso auf das Territorium Brests, der Brestischer, Schabinkowsker, Kamenezker, Pruschansker Bezirke Gebiets Brest, sowie des Swislotschskier Bezirkes Gebiets Grodno (der touristisch-Erholungszone “Brest”) ankommen.
- Es ist möglich, die Staatsgrenze der Republik Weißrussland mit Republik Polen für den Besuch des speziellen touristisch-Erholungsparks ”Augustow-Kanal“ und die zu ihm angrenzenden Territorien zu überqueren :
In den Autokontrollpunkt:
- Bruzgi (Kuznitsa Belostozkaja);
- Privalka (Rajgardas).
In den Zugkontrollpunkt:
- Grodno (Kuznitsa Belostozkaja)
In den Punkten des vereinfachten Durchlaufs:
- Lesnaja (Rudavka) – ist von 28.April bis zum 1. Oktober von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet und für die Kreuzung auf den Paddelbooten, in der Fußordnung oder mit den Fahrrädern vorbestimmt.
- Privalka (Schwjandubre) – ist von 28.April bis zum 1. Oktober von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet und für die Kreuzung auf den Paddelbooten vorbestimmt.
In den Punkten des Ausweises der Flughäfen:
- Grodno
3. Man darf die Staatsgrenze der Republik Belarus mit der Republik Polen für den Besuch der Touristen-und Erholungszone «Brest» überqueren:
In den Autokontrollpunkt:
- Brest (Terespol);
- Domatschewo (Slovatitschi);
- Pestschatka (Polowci);
In den Zugkontrollpunkt:
- Brest (Terespol); *
In den Punkten des vereinfachten Durchlaufs:
- Pererow (Belowedscha) ist für die Kreuzung in der Fußordnung oder mit den Fahrrädern vorbestimmt.
In den Punkten des Ausweises der Flughäfen:
- Brest
* Unter dem Bahnhof in Brest versteht man der Punkt des Ausweises in dem Bahnhof Brest-Ost im zentralen Bezirk Brest.
** Unter dem Bahnhof in Grodno versteht man der Punkt des Ausweises in dem Bahnhof Grodno, Stadt Grodno.
4. Ohne Visum darf man die folgenden Territorien besuchen: ganzes Territorium des Grodnoer Bezirkes und Grodnos (der spezielle touristisch-Erholungspark ”Augustow-Kanal“ und die zu ihm angrenzenden Territorien); Territorium Brests, der Brestischer, Schabinkowsker, Kamenezker, Pruschansker Bezirke Gebietes Brest, sowie des Swislotschsker Bezirkes Gebiets Grodno (der touristisch-Erholungszone “Brest”).
5. Gründung für den Besuch ohne Visum ist das Dokument des bestimmten Musters, das dem ausländischen Bürger das belarussische Reisebüro ausgibt.
6. Für das Erhalten des gegebenen Dokumentes dem Touristen ist es notwendig:
-Kontaktieren Sie mit uns per E-Mail: biuro@extur.by;
-Die Bestätigung auf das Recht der Einfahrt ohne Visum und das Erhalten der reservierten touristischen Dienstleistungen zu bekommen;
7. Vor der Abfahrt muss man die Versicherungspolice auf den Aufenthalt in der Republik Belarus aufmachen.
8. Bei der visafreien Einfahrt in die Republik Belarus ist der ausländische Bürger im Punkt des Ausweises verpflichtet, vorzulegen:
- ein gültiges Dokument für die Ausreise ins Ausland (Pass);
- Das Dokument des bestimmten Musters, das das Recht auf den Besuch gewährt (wird von der touristischen Firma aufgemacht);
- Krankenversicherung.
SYSTEM DER GEBÜHR DER BEZAHLUNG FÜR DIE FAHRT BELTOLL
Fahrt durch die gebührenpflichtigen Autostraßen, die zum System BelToll gehören, muss man bezahlen, wenn Sie mit folgenden Arten der Verkehrsmittel fahren:
- Mechanische Verkehrsmittel mit einem technisch-zulässigen Gesamtgewicht mehr als 3,5 T.
- Mechanische Verkehrsmittel mit einem technisch-zulässigen Gesamtgewicht mehr als 3,5 T., die außerhalb der Zollunion registriert sind.
Fahrer von Verkehrsmittel mit einem technisch-zulässigen Gesamtgewicht mehr als 3,5 T., die in den Ländern der Zollunion registriert sind, sind von der Bezahlung für die Fahrt befreit.
KARTE DER GEBÜHRENPFLICHTIGEN WEGE
DIE HANDLUNGEN, DIE AUF DEN TERRITORIEN ZWISCHEN DEN STAATSGRENZEN UND VOM PUNKTEN DES AUSWEISES, UNTERSAGT SIND
Auf dem Territorium zwischen der Staatsgrenze der Republik Weißrussland und dem entsprechenden Punkt des Ausweises ist es verboten:
- Parken von Verkehrsmitteln ;
- Landung der Passagieren;
- Ausführung der Ladearbeiten und Entladearbeiten;
- Verbleib der natürlichen Personen, der nicht mit dem Grenzübergang der Republik Belarus verbunden ist.
Für die Verstöße von den Bürger dieser Forderungen ist administrative Verantwortung nach dem Artikel 23.31 KoAP der Republik Belarus vorgesehen (Warnung mit der Deportation oder ohne Deportation oder das Auferlegen der Strafe in Höhe bis 50 Bezugsgröße).
AKTIONEN, DIE IN DEN KONTROLLPUNKTEN VERBOTEN SIND
Bürgern an Kontrollpunkten verboten:
- Foto – und Videoaufnahmen machen;
- per Handy sprechen;
- Geld in den Dokumenten, die zur überprüfung vorgelegt werden, zu lassen;
- Maßnahmen, die darauf abzielen, die Mitarbeiter der staatlichen Kontrollbehörden zur Verletzung der festgelegten Ordnung der Durchführung von grenzüberschreitenden und anderen Arten von Kontrollen zu veranlassen, einschließlich des Angebots und / oder der übertragung von materiellen Werten, des Angebots und / oder der Bereitstellung von Vermögenswerten, machen.
REIHENFOLGE DER AUFENTHALS DER AUSLÄNDISCHEN BÜRGER IN DER REPUBLIK BELARUS
Bei der Einreise in die Republik Belarus sind Ausländer verpflichtet, die Mittel in der Summe zu haben, die mindestens 2 Grundwerte entspricht, die für jeden Tag des Aufenthalts in der Republik Belarus festgelegt sind. Ein ausländischer Bürger oder eine staatenlose Person, die mehr als 10 Tagen in der Republik Belarus angekommen ist, ist mit Ausnahme von Sonntagen, Feiertagen und Feiertagen verpflichtet, sich an der Registrierungsstelle am Ort des tatsächlichen Aufenthalts anzumelden. Organe der Registrierung in der Republik Weißrussland sind:
- Außenministerium;
- Organ der inneren Angelegenheiten;
- Hotel;
- Spa-Resort und Gesundheitsorganisation;
- Subjekt des Agroekotourismus.
Die Bürger, die diese Forderungen verletzen, ist die Verwaltungsverantwortung gemäß Teil 1 des Artikels 23.55 KoАp der Republik Belarus vorgesehen (Die Warnung oder das Auferlegen der Strafe in Höhe von bis zu 50 schlugen die Deportation).
FORDERUNGEN ZU DEN FAHRER, DIE DIE STAATSGRENZE ÜBERQUEREN
Der Fahrer des Verkehrsmittels soll das Original des Versicherungszertifikates, das auf dem Territorium der Republik gültig ist und die Versicherung der zivilrechtlichen Haftung im Staat – Mitglied des Systems «Grüne Karte» – bestätigt. Für die Teilnahme am Straßenverkehr an der Republik Belarus des Verkehrsmittels, das ausserhalb ihren Grenzen registriert ist, ohne Vertrag der Pflichtversicherung der zivilrechtlichen Haftung der Eigentümer der Verkehrsmittel, rechtskräftig auf dem Territorium der Republik Belarus, ist die administrative Verantwortung in 4 Artikel 18.20 KoAP der Republik Belarus in Höhe von 20 Bezugsgrößen vorgesehen.
BEI DEM GRENZÜBERGANG DER STAATSGRENZE DER REPUBLIK BELARUS IST AUSLÄNDER VERPFLICHTET:
Das gültige Dokument für die Abfahrt für die Grenze und das Dokument, das dem ausländischen Bürger das Recht auf den individuellen oder Gruppenbesuch des Parks gewährt «Augustow-Kanal», sowie den Vertrag der obligatorischen medizinischen Versicherung vorzulegen;
REIHENFOLGE DES GRENZÜBERGANGS
Bei dem Grenzübergang der Republik Belarus, unabhängig von der Weise ihres Übergangs, muss man unbedingt machen: die Grenz- und Zollkontrolle. Die ausländischen Bürger und die Staatenlosen (weiter – die Ausländer) dürfen die Staatsgrenze die Republik Weißrussland nach den folgenden Dokumenten überqueren:
- Das geltende Dokument für die Abfahrt für die Grenzen (den Pass) bei Vorhandensein vom Visum für die Länder, mit denen die Republik Belarus das Visaregime hat;
- Das Dokument für die Rückführung in den Staat der Staatsangehörigkeit oder des Aufenthaltes (im Falle des Verlustes des Passes auf dem Territorium der Republik Belarus);
- Das gültige Dokument für die Abfahrt für die Grenze und das Dokument, das dem ausländischen Bürger das Recht auf den individuellen oder Gruppenbesuch des Parks «Augustow-Kanal» oder der touristisch-Erholungszone «Brest» gewährt.
Bei dem Grenzübergang muss man Deklaration* ausfüllen und dem Mitarbeiter des Zollamtes gewähren, WENN SIE EINFÜHREN:
Verkehrsmittel. | |
Waren vom Wert mehr als 1500 Euro oder dem Gewicht mehr als 50 Kilogramm. | |
Geld und (oder) die Reiseschecks von der Gesamtsumme mehr des Äquivalentes 10 000 US-Dollars. | |
Die alkoholische Produktion (mehr 3 Liter) oder die Tabakproduktion (mehr 200 Stücke). | |
Geldliche Instrumente: die Wechsel, die Schecks (die Bankschecks), die Wertpapiere in der dokumentarischen Form. | |
Waffen und Munition, Gasflaschen, Elektroschocker. | |
Die medikamentösen Präparate, die narkotischen, starkwirkenden Stoffe und ihrer Präkursore. | |
Kulturelle Werte,Druckausgaben, Bücher, Zeitungen, Fotos. | |
Tiere. | |
Waren, die öfter als einmal pro 3 Kalendertage, importiert werden. |
* Die vollen Informationen über die Einfuhr der Waren sind an den informativen Ständen gelegen.
DOKUMENTE
Sie können ausführliche juristische Informationen in den folgenden Dokumenten lesen:
In Belarus hat man die Visen für die ausländischen Touristen beim Besuch Grodnos und seines Bezirkes, und ebenso auf das Territorium Brests, der Brestischer, Schabinkowsker, Kamenezker, Pruschansker Bezirke Gebietes Brest, sowie des Swislotschsker Bezirkes Gebiets Grodno (der touristisch-Erholungszone “Brest”) aufgehoben. Für die Erledigung der visafreien Dokumente ist es sich nur zu den Reiseveranstaltern, die das Zertifikat der Übereinstimmung auf die geleisteten Dienstleistungen haben, nötig zu wenden.
Das Recht der visafreien Einfahrt wird nur den Touristen, die die Tour bestellten haben, gewährt. Aufgrund dieser Tour wird das Dokument auf die Einfahrt ins Land ausgestellt sein. Die touristischen Dienstleistungen können verschieden sein. Zum Beispiel, der Besuch eines Museums, einen Aufenthalt, Nahrung, eine Exkursion. Die Reisebüro sendet Ihnen in elektronischer Form das Dokument (den Ausweis), das man für die Vorweisung den Grenzsoldaten ausdrucken muss, ab.
Ausländische Bürger müssen mithaben:
- geltender Pass;
- Ausweis (das kostenlose Dokument für die Fahrt ohne Visum);
- Geld für die persönliche Bedürfnisse: für jeden Tag des Aufenthaltes muss man Summe neben 22 Euro mithaben.
- Versicherungspolice.
Nein, Sie können nicht. In Belarus gilt drei Territorien der visafreien Einfahrt, je nach dem gewählten Punkt der Einfahrt ins Land. Bei der Einfahrt durch die Punkte:
- Lesnaja (Rudawka),
- Bruzgi (Kuznitsa Belostozki),
- Priwalka (Schwjandubre),
- Priwalka (Rajgardas),
- Bahnbahnhof Grodnos,
- Punkt des Ausweises «der Flughafen «Grodno»
Man kann nur das Territorium des Parks «Augustow-Kanal», das ganze Territorium des Grodnoer Bezirkes und Grodnos, besuchen.
Oder
- Brest (Terespol),
- Domatschewo (Slowatitschi),
- Pestschatka (Polowci),
- Punkt des vereinfachten Ausweises Pererow (Belowescha),
- Bahnpunkt des Ausweises Brest (Terespol),
- Punkt des Ausweises «der Flughafen « Brest»
Der Punkt des Ausweises «der Flughafen « Brest»
Man darf nur das Territorium des Nationalparks “Bialowieza-Urwald” – auf dem Territorium der touristisch-Erholungszone “Brest” besuchen, das einschließt::
- Brest und der Brestischer Bezirk,
- Schabinkowsker Bezirk (Gebiet Brest),
- Kamenezker Bezirk (Gebiet Brest),
- Pruschansker Bezirk (Gebiet Brest),
- Swislotschsker Bezirk (Gebiet Grodno).
Ja, man darf. Bei dem Grenzübergang von Belarus durch den Minsker Flughafen , dürfen Sie durch ganzen Belarus reisen.
Nein, es gibt keine solche Möglichkeit. Bei dem Grenzübergang der Republik Belarus in den Punkten des Ausweises:
- Brest (Terespol),
- Domatschewo (Slowatitschi),
- Pestschatka (Polowci),
- Punkt des vereinfachten Ausweises Pererow (Belowescha),
- Bahnpunkt des Ausweises Brest (Terespol),
- Punkt des Ausweises «der Flughafen « Brest»
Der Punkt des Ausweises «der Flughafen « Brest»
Man darf nur das Territorium des Nationalparks “Bialowieza-Urwald” – auf dem Territorium der touristisch-Erholungszone “Brest” besuchen, das einschließt::
- Brest und der Brestischer Bezirk,
- Schabinkowsker Bezirk (Gebiet Brest),
- Kamenezker Bezirk (Gebiet Brest),
- Pruschansker Bezirk (Gebiet Brest),
- Swislotschsker Bezirk (Gebiet Grodno).
Nein, es gibt keine solche Möglichkeit. Bei dem Grenzübergang der Republik Belarus in den Punkten des Ausweises:
- Lesnaja (Rudawka),
- Bruzgi (Kuznitsa Belostozki),
- Priwalka (Schwjandubre),
- Priwalka (Rajgardas),
- Bahnbahnhof Grodnos,
- Punkt des Ausweises «der Flughafen «Grodno
Man kann nur das Territorium des Parks «Augustow-Kanal», das ganze Territorium des Grodnoer Bezirkes und Grodnos, besuchen.
Es hängt vom Kontrollpunkt, durch den Sie die Grenze von Belarus überqueren möchten, ab. (Mit Auto oder Bus, Zug, Flugzeug, Wassertransport und Fahrrad). Weitere Informationen finden Sie in Absatz 2.
Die visafreie Einfahrt darf man nicht später als 24 Stunden bis zur Fahrt aufmachen.
In Belarus darf man die Währung nur in Banken wechseln.
Ja, ohne Visum darf man bis zu 10 Tagen in Belarus sein. Aber der Aufenthalt mehr als 5 Tage fordert die obligatorische Errichtung auf die Berücksichtigung in den Organen der Registrierung ( nicht für die Bewohner von Litauen und Lettland).
Nein, in Belarus darf man nur in belarussischen Rubeln zahlen.
Tourismus ohne Visen auf dem Territorium Belarus wird für die Bürger von 77 Staaten erlaubt. Über das Visaregime in der Republik Belarus kann man hier erfahren.
Es ist nicht obligatorisch, wenn Sie sich 1 Tag in Belarus befinden. Wenn Sie planen, sich in der visafreien Zone mehr als 1 Tag aufzuhalten, so ist es obligatorisch, das Dokument über der Bestätigung der Unterkunft auf die ganze Frist des Aufenthaltes zu haben.
Ja, es ist notwendig.
Ausführlicher kann man über den Aufenthalt in Belarus auf dem Internet-Portal Belarus.by und auf den Webseiten der Regierung der Staaten, zum Beispiel, hier erfahren.